{"id":34303,"date":"2025-10-29T11:47:52","date_gmt":"2025-10-29T10:47:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.runtosanremo.it\/allgemeine-vertragsbedingungen\/"},"modified":"2025-10-29T11:47:53","modified_gmt":"2025-10-29T10:47:53","slug":"allgemeine-vertragsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.runtosanremo.it\/de\/allgemeine-vertragsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Bedingungen und Konditionen"},"content":{"rendered":"\n<h3 class=\"wp-block-heading\">ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN F\u00dcR DEN VERKAUF VON PAUSCHALREISEN<\/h3>\n\n<p><strong>1. LEGISLATIVE QUELLEN<\/strong><br\/>Der Verkauf von Pauschalreisen, deren Gegenstand die Erbringung von Dienstleistungen sowohl im Inland als auch im Ausland ist, ist &#8211; bis zu seiner Aufhebung gem\u00e4\u00df Art. 3 des Gesetzesdekrets. n. 79 vom 23. Mai 2011 (das &#8222;Tourismusgesetzbuch&#8220;) &#8211; durch das Gesetz Nr. 1084 vom 27\/12\/1977 zur Ratifizierung und Durchf\u00fchrung des am 23.4.1970 in Br\u00fcssel unterzeichneten Internationalen \u00dcbereinkommens \u00fcber Reisevertr\u00e4ge (CCV) &#8211; soweit anwendbar &#8211; sowie durch das Tourismusgesetzbuch (Artikel 32-51) und seine sp\u00e4teren \u00c4nderungen.<\/p>\n\n<p><strong>2. VERWALTUNGSREGELUNG<\/strong><br\/>Der Veranstalter und der Vermittler der Pauschalreise, an den sich der Reisende wendet, m\u00fcssen gem\u00e4\u00df den geltenden Verwaltungsvorschriften, einschlie\u00dflich der regionalen Vorschriften, zur Aus\u00fcbung ihrer jeweiligen T\u00e4tigkeit berechtigt sein.<br\/>Gem\u00e4\u00df Artikel 18, Unterabschnitt VI des Tourismusgesetzes ist die Verwendung der W\u00f6rter &#8222;Reiseb\u00fcro&#8220;, &#8222;Fremdenverkehrsamt&#8220;, &#8222;Reiseveranstalter&#8220;, &#8222;Reisevermittler&#8220; oder anderer W\u00f6rter und Ausdr\u00fccke, auch in einer Fremdsprache, im Firmennamen oder in der Gesch\u00e4ftsbezeichnung ausschlie\u00dflich den nach Unterabschnitt 1 qualifizierten Unternehmen gestattet. Reiseveranstalter&#8220;, &#8222;Reiseveranstalter&#8220;, &#8222;Reisevermittler&#8220; oder andere W\u00f6rter und Ausdr\u00fccke, auch in einer Fremdsprache, \u00e4hnlicher Art, ist ausschlie\u00dflich den in Absatz 1 genannten qualifizierten Unternehmen gestattet.<\/p>\n\n<p><strong>3. DEFINITIONEN<\/strong><br\/>F\u00fcr die Zwecke dieses Vertrages:<br\/>a) Reiseveranstalter: derjenige, der sich in eigenem Namen und gegen ein Pauschalentgelt verpflichtet, touristische Pauschalreisen f\u00fcr Dritte zu vermitteln, indem er die Kombination der in Artikel 4 genannten Elemente durchf\u00fchrt oder dem Touristen, auch \u00fcber ein Fernkommunikationssystem, die M\u00f6glichkeit bietet, diese Kombination selbst\u00e4ndig zu realisieren und zu erwerben;<br\/>b) Vermittler: eine Person, die, auch nicht gewerbsm\u00e4\u00dfig und ohne Gewinnerzielungsabsicht, Pauschalreisen im Sinne von Artikel 4 unten gegen ein Pauschalentgelt verkauft oder sich zu deren Vermittlung verpflichtet;<br\/>c) Tourist: der K\u00e4ufer, der Erwerber einer Pauschalreise oder eine ebenfalls zu benennende Person, sofern sie alle Voraussetzungen f\u00fcr die Inanspruchnahme der Dienstleistung erf\u00fcllt, f\u00fcr die sich der Hauptauftragnehmer verpflichtet, eine Pauschalreise unentgeltlich zu erwerben.<\/p>\n\n<p><strong>4. BEGRIFF DER PAUSCHALREISE<\/strong><br\/>Der Begriff &#8222;Pauschalreise&#8220; ist folgenderma\u00dfen zu verstehen:<br\/>&#8222;Pauschalreisen&#8220; sind Reisen, Urlaube, Pauschalreisen und Kreuzfahrten, die aus der Kombination von mindestens zwei der unten aufgef\u00fchrten Elemente bestehen und zu einem festen Preis verkauft oder zum Kauf angeboten werden, unabh\u00e4ngig davon, wer sie realisiert hat: (a) Transport; (b) Unterkunft; (c) touristische Dienstleistungen, die nicht mit der Bef\u00f6rderung oder Unterbringung im Sinne von Art. 36 die einen wesentlichen Teil des &#8222;touristischen Pakets&#8220; ausmachen, um die Erholungsbed\u00fcrfnisse des Touristen zu befriedigen (Art. 34 des Tourismusgesetzes).<br\/>Der Tourist hat das Recht, eine Kopie des Kaufvertrags f\u00fcr die Pauschalreise zu erhalten (der gem\u00e4\u00df Artikel 35 des Tourismusgesetzes erstellt wurde). Der Vertrag begr\u00fcndet einen Anspruch auf Zugang zu dem in Artikel 21 genannten Garantiefonds.<\/p>\n\n<p><strong>5. INFORMATIONEN F\u00dcR TOURISTEN &#8211; DATENBLATT<\/strong><br\/>Der Veranstalter erstellt ein Datenblatt im Katalog oder im Nicht-Katalog-Programm &#8211; auch in elektronischer Form oder auf telematischem Wege. Die obligatorischen Elemente des Katalog- oder Nicht-Katalog-Programmdatenblatts sind:<\/p>\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Angaben zur beh\u00f6rdlichen Genehmigung oder, falls zutreffend, zur D.I.A. oder S.C.I.A. des Veranstalters;<\/li><li>Einzelheiten zur Haftpflichtversicherung;<\/li><li>die G\u00fcltigkeitsdauer des Katalogs oder des Programms au\u00dferhalb des Katalogs;<\/li><li>die Bedingungen f\u00fcr die Ersetzung des Reisenden (Art. 39 des Tourismusgesetzes);<\/li><li>Parameter und Kriterien f\u00fcr die Anpassung des Reisepreises (Art. 40 Tourismusgesetz).<br\/>Der Organisator wird auch alle weiteren besonderen Bedingungen in das Datenblatt aufnehmen.<br\/>Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses informiert der Veranstalter die Reisenden auch \u00fcber die Identit\u00e4t des oder der tats\u00e4chlichen Bef\u00f6rderer, vorbehaltlich der Bestimmungen von Art. 11 der Reg. EC 2111\/2005, und ihre m\u00f6gliche Aufnahme in die sogenannte. &#8222;Schwarzen Liste&#8220;, die in der gleichen Verordnung vorgesehen ist.<\/li><\/ul>\n\n<p><strong>6. RESERVIERUNGEN<\/strong><br\/>Der Buchungsvorschlag erfolgt auf einem Vertragsformular, gegebenenfalls elektronisch, das vollst\u00e4ndig ausgef\u00fcllt und vom Kunden unterzeichnet wird, der eine Kopie davon erh\u00e4lt.<br\/>Die Annahme der Buchung gilt erst dann als abgeschlossen und damit als Vertragsschluss, wenn der Veranstalter die entsprechende Best\u00e4tigung, auch per Telematiksystem, an den Touristen im vermittelnden Reiseb\u00fcro sendet.<br\/>Der Veranstalter stellt vor der Abreise alle Informationen \u00fcber die Pauschalreise zur Verf\u00fcgung, die nicht in den Vertragsunterlagen, Brosch\u00fcren oder anderen schriftlichen Kommunikationsmitteln enthalten sind, wie in Art. 37(2) Cod. Tur.<br\/>Gem\u00e4\u00df Artikel 32 Absatz 2 des Tourismusgesetzes beh\u00e4lt sich der Veranstalter bei Vertr\u00e4gen, die im Fernabsatz oder au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen (wie in den Artikeln 50 bzw. 45 der Gesetzesverordnung 206\/2005 definiert) geschlossen werden, das Recht vor, schriftlich mitzuteilen, dass das in den Artikeln 64 ff. der Gesetzesverordnung 206\/2005 vorgesehene R\u00fccktrittsrecht nicht besteht.<\/p>\n\n<p><strong>7. ZAHLUNGEN<\/strong><br\/>Die Anzahlung in H\u00f6he von maximal 25 % des Reisepreises, die zum Zeitpunkt der Buchung der Pauschalreise zu leisten ist<br\/>der Buchung oder zum Zeitpunkt der verbindlichen Anfrage und das Datum, bis zu dem der Restbetrag vor der Abreise zu zahlen ist, wie im Katalog, Prospekt oder anderweitig angegeben.<br\/>Die Nichtzahlung der oben genannten Betr\u00e4ge zu den F\u00e4lligkeitsterminen stellt eine ausdr\u00fcckliche K\u00fcndigungsklausel dar, so dass<br\/>so dass die Vermittlungsagentur und\/oder der Veranstalter den Vertrag von Rechts wegen k\u00fcndigen kann.<\/p>\n\n<p><strong>8. PREIS<\/strong><br\/>Der Preis der Pauschalreise wird im Vertrag festgelegt, unter Bezugnahme auf die Angaben im Katalog oder Nicht-Katalog-Programm und auf sp\u00e4tere Aktualisierungen derselben Kataloge oder Nicht-Katalog-Programme. Er kann bis zu 20 Tage vor der Abreise ge\u00e4ndert werden, und zwar nur als Folge von \u00c4nderungen in:<\/p>\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Transportkosten, einschlie\u00dflich Treibstoffkosten;<\/li><li>Geb\u00fchren und Steuern auf bestimmte Arten von touristischen Dienstleistungen wie Lande-, Ausschiffungs- oder Einschiffungsgeb\u00fchren in H\u00e4fen und Flugh\u00e4fen;<\/li><li>Wechselkurse, die f\u00fcr das betreffende Paket gelten.<br\/>F\u00fcr solche Abweichungen gelten die oben genannten Wechselkurse und Kosten, die am Tag der Ver\u00f6ffentlichung des Programms, wie im Katalogdatenblatt angegeben, oder an dem in den oben genannten Aktualisierungen angegebenen Datum gelten.<br\/>Schwankungen wirken sich auf den Paketpreis der Pauschalreise in dem Prozentsatz aus, der ausdr\u00fccklich im Datenblatt des Katalogs oder des Nicht-Katalog-Programms angegeben ist.<\/li><\/ul>\n\n<p><strong>9. \u00c4NDERUNG ODER STORNIERUNG DER PAUSCHALREISE VOR DER ABREISE<\/strong><br\/>Vor der Abreise muss der Veranstalter oder Vermittler, der einen oder mehrere Bestandteile des Vertrags erheblich \u00e4ndern muss, den Touristen unverz\u00fcglich schriftlich informieren und dabei die Art der \u00c4nderung und die sich daraus ergebende Preis\u00e4nderung angeben.<br\/>Wenn er\/sie die vorgeschlagene \u00c4nderung gem\u00e4\u00df Absatz 1 nicht akzeptiert, kann der Tourist sein Recht aus\u00fcben, entweder den bereits gezahlten Betrag zur\u00fcckzuerhalten oder das Angebot einer Ersatzleistung gem\u00e4\u00df Artikel 10 Abs\u00e4tze 2 und 3 in Anspruch zu nehmen.<br\/>Der Reisende kann die oben genannten Rechte auch aus\u00fcben, wenn die Stornierung auf das Nichterreichen der im Katalog angegebenen Mindestteilnehmerzahl oder auf ein nicht im Katalog enthaltenes Programm oder auf F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt und unvorhersehbare Umst\u00e4nde im Zusammenhang mit dem erworbenen Reisepaket zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<br\/>Bei Stornierungen, die nicht auf h\u00f6here Gewalt, unvorhersehbare Umst\u00e4nde und das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, sowie bei Stornierungen, die nicht darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, dass der Tourist das angebotene alternative Reisepaket nicht annimmt, erstattet der stornierende Veranstalter (Art. 33 Buchst. e Cod. Cons.) dem Touristen den doppelten Betrag, den der Veranstalter \u00fcber das Reiseb\u00fcro eingezahlt und eingezogen hat.<br\/>Der zu erstattende Betrag darf niemals mehr als das Doppelte des Betrags betragen, f\u00fcr den der Tourist zum gleichen Zeitpunkt gem\u00e4\u00df Art. 10, Abs. 4 f\u00fcr nichtig erkl\u00e4ren w\u00fcrde.<\/p>\n\n<p><strong>10. R\u00dcCKTRITT DES TOURISTEN<\/strong><br\/>Der Tourist kann in folgenden F\u00e4llen vom Vertrag zur\u00fccktreten, ohne eine Vertragsstrafe zu zahlen:<\/p>\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>eine Erh\u00f6hung des in Artikel 8 genannten Preises um mehr als 10%;<\/li><li>eine erhebliche \u00c4nderung eines oder mehrerer Vertragsbestandteile, die objektiv als grundlegend f\u00fcr die Nutzung der Pauschalreise als Ganzes einzustufen ist und vom Veranstalter nach Abschluss des Vertrages selbst, aber vor der Abreise vorgeschlagen und vom Reisenden nicht akzeptiert wurde.<br\/>In den oben genannten F\u00e4llen ist der Tourist alternativ berechtigt:<\/li><li>eine alternative Pauschalreise ohne Aufpreis oder mit Erstattung des Mehrpreises in Anspruch zu nehmen, wenn die zweite Pauschalreise von geringerem Wert ist als die erste;<\/li><li>die R\u00fcckerstattung nur des Teils des bereits gezahlten Preises. Eine solche R\u00fcckgabe muss innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt des Erstattungsantrags erfolgen. Der Tourist muss seine Entscheidung (die \u00c4nderung zu akzeptieren oder zur\u00fcckzutreten) sp\u00e4testens zwei Arbeitstage nach Erhalt der Mitteilung \u00fcber die Erh\u00f6hung oder \u00c4nderung mitteilen. Erfolgt innerhalb der vorgenannten Frist keine ausdr\u00fcckliche Mitteilung, gilt der Vorschlag des Veranstalters als angenommen.<br\/>Ein Tourist, der vor der Abreise vom Vertrag zur\u00fccktritt, au\u00dferhalb der in Abs. 1 genannten F\u00e4lle oder in dem in Art. 7, Abs. 2 wird &#8211; unabh\u00e4ngig von der Zahlung des Vorschusses gem\u00e4\u00df Art. 7 Abs. 1 &#8211; die individuelle Bearbeitungsgeb\u00fchr, die Vertragsstrafe in der im Datenblatt des Katalog- oder Nicht-Katalog-Programms oder der ma\u00dfgeschneiderten Reise angegebenen H\u00f6he, den bei Vertragsabschluss bereits beantragten Versicherungsschutz oder f\u00fcr andere bereits erbrachte Leistungen.<br\/>Bei bereits bestehenden Gruppen werden diese Betr\u00e4ge von Fall zu Fall bei der Vertragsunterzeichnung vereinbart.<\/li><\/ul>\n\n<p><strong>11. \u00c4NDERUNGEN NACH DER ABREISE<\/strong><br\/>Sollte der Veranstalter nach der Abreise aus irgendeinem Grund, der nicht auf ein Verschulden des Reisenden zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, einen wesentlichen Teil der vertraglich vorgesehenen Leistungen nicht erbringen k\u00f6nnen, so hat er ohne zus\u00e4tzliche Kosten f\u00fcr den Vertragspartner alternative L\u00f6sungen zu finden und dem Vertragspartner die Differenz zu erstatten, falls die erbrachten Leistungen weniger wert sind als die vorgesehenen.<br\/>Wenn keine alternative L\u00f6sung m\u00f6glich ist oder wenn die vom Veranstalter angebotene L\u00f6sung vom Reisenden aus nachgewiesenen und berechtigten Gr\u00fcnden abgelehnt wird, stellt der Veranstalter ohne Aufpreis ein Transportmittel zur Verf\u00fcgung, das dem urspr\u00fcnglich f\u00fcr die R\u00fcckreise zum Abreiseort oder zu einem anderen eventuell vereinbarten Ort vorgesehenen Transportmittel entspricht, vorbehaltlich der Verf\u00fcgbarkeit von Mitteln und Pl\u00e4tzen, und erstattet dem Reisenden die Differenz zwischen den Kosten der erbrachten Leistungen und den Kosten der bis zum Zeitpunkt der vorzeitigen R\u00fcckreise erbrachten Leistungen.<\/p>\n\n<p><strong>12. ERSATZLEISTUNGEN<\/strong><br\/>Der verzichtende Tourist kann durch eine andere Person ersetzt werden, sofern:<br\/>a) der Veranstalter mindestens 4 Arbeitstage vor dem f\u00fcr die Abreise festgelegten Datum schriftlich dar\u00fcber informiert wird und gleichzeitig die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Ersetzung und die Angaben zum Erwerber mitgeteilt werden;<br\/>b) der Erwerber alle Bedingungen f\u00fcr die Inanspruchnahme der Dienstleistung erf\u00fcllt (ex Art. 39 des Tourismusgesetzes) und insbesondere die Anforderungen in Bezug auf Reisepass, Visa, Gesundheitszeugnisse;<br\/>(c) die Dienstleistungen selbst oder andere Ersatzdienstleistungen als Folge der Ersetzung erbracht werden k\u00f6nnen;<br\/>d) die Ersatzperson erstattet dem Veranstalter alle zus\u00e4tzlichen Kosten, die durch die Ersatzperson entstanden sind, in einem Umfang, der vor dem Einsatz beziffert wird.<br\/>Der Zedent und der Zessionar haften gesamtschuldnerisch f\u00fcr die Zahlung des Restbetrags des Preises sowie f\u00fcr die in Buchstabe d) dieses Artikels genannten Betr\u00e4ge.<br\/>Alle weiteren Bedingungen f\u00fcr den Ersatz sind im Datenblatt angegeben.<\/p>\n\n<p><strong>13. VERPFLICHTUNGEN DER TOURISTEN<\/strong><br\/>W\u00e4hrend der Verhandlungen und in jedem Fall vor Vertragsabschluss erhalten italienische Staatsb\u00fcrger schriftlich allgemeine Informationen &#8211; aktualisiert zum Druckdatum des Katalogs &#8211; \u00fcber gesundheitliche Verpflichtungen und die f\u00fcr die Ausreise erforderlichen Unterlagen. Ausl\u00e4ndische Staatsb\u00fcrger erhalten die entsprechenden Informationen \u00fcber ihre diplomatischen Vertretungen in Italien und\/oder die jeweiligen offiziellen Informationskan\u00e4le der Regierung.<br\/>In jedem Fall werden sich die Touristen vor der Abreise bei den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden (f\u00fcr italienische Staatsb\u00fcrger bei der \u00f6rtlichen Questura (Polizeipr\u00e4sidium) oder beim Au\u00dfenministerium \u00fcber die Website www.viaggiaresicuri.it oder die telefonische Einsatzzentrale unter 06.491115) vergewissern, dass sie auf dem neuesten Stand sind, und sich vor der Reise an die Vorschriften halten. In Ermangelung einer solchen \u00dcberpr\u00fcfung kann dem Vermittler oder Veranstalter keine Haftung f\u00fcr die Nichtabreise eines oder mehrerer Touristen auferlegt werden.<br\/>Der Reisende muss dem Vermittler und dem Veranstalter seine Staatsangeh\u00f6rigkeit mitteilen und sich bei der Abreise definitiv vergewissern, dass er im Besitz von Impfzeugnissen, Reisep\u00e4ssen und anderen f\u00fcr alle an der Reise beteiligten L\u00e4nder g\u00fcltigen Dokumenten sowie von Aufenthalts- und Transitvisa und eventuell erforderlichen Gesundheitszeugnissen ist.<br\/>Um die Gesundheits- und Sicherheitslage in den Ziell\u00e4ndern und damit die objektive Verwendbarkeit der erworbenen oder zu erwerbenden Dienstleistungen zu beurteilen, findet der Tourist au\u00dferdem (unter Nutzung der in Absatz 2 genannten Informationsquellen) beim Au\u00dfenministerium offizielle Informationen allgemeiner Art, die ausdr\u00fccklich darauf hinweisen, ob die Reiseziele einer formellen Entmutigung unterliegen oder nicht.<br\/>Die Reisenden m\u00fcssen au\u00dferdem die Regeln der normalen Vorsicht und Sorgfalt und die in den Ziell\u00e4ndern geltenden besonderen Vorschriften, alle vom Veranstalter bereitgestellten Informationen sowie die Vorschriften und Verwaltungs- oder Gesetzesbestimmungen in Bezug auf die Pauschalreise beachten. Der Tourist haftet f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die dem Veranstalter und\/oder dem Vermittler durch die Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtungen entstehen, einschlie\u00dflich der Kosten f\u00fcr seine R\u00fcckreise.<br\/>Der Tourist ist verpflichtet, dem Veranstalter alle in seinem Besitz befindlichen Dokumente, Informationen und Elemente zur Verf\u00fcgung zu stellen, die f\u00fcr die Aus\u00fcbung von dessen Regressrecht gegen\u00fcber Dritten, die f\u00fcr den Schaden verantwortlich sind, n\u00fctzlich sind, und haftet dem Veranstalter gegen\u00fcber f\u00fcr den Schaden, der dem Regressrecht entsteht.<br\/>Der Tourist muss den Veranstalter bei der Buchung auch schriftlich \u00fcber pers\u00f6nliche Sonderw\u00fcnsche informieren, die Gegenstand besonderer Vereinbarungen \u00fcber die Reisemodalit\u00e4ten sein k\u00f6nnen, sofern es m\u00f6glich ist, diese zu erf\u00fcllen.<br\/>Der Reisende ist stets verpflichtet, den Vermittler und den Veranstalter \u00fcber besondere Bed\u00fcrfnisse oder Bedingungen (Schwangerschaft, Nahrungsmittelunvertr\u00e4glichkeiten, Behinderungen usw.) zu informieren und den Wunsch nach entsprechenden personalisierten Dienstleistungen ausdr\u00fccklich anzugeben.<\/p>\n\n<p><strong>14. HOTELKLASSIFIZIERUNG<\/strong><br\/>Die offizielle Klassifizierung von Hotels wird im Katalog oder anderen Informationsmaterialien nur gem\u00e4\u00df den ausdr\u00fccklichen und formellen Anweisungen der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden des Landes, in dem die Dienstleistung erbracht wird, angegeben. In Ermangelung offizieller Klassifizierungen, die von den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden der L\u00e4nder, einschlie\u00dflich der EU-Mitgliedsstaaten, auf die sich das Angebot bezieht, anerkannt sind, beh\u00e4lt sich der Veranstalter das Recht vor, im Katalog oder in der Brosch\u00fcre eine eigene Beschreibung der Unterkunft zu geben, um eine Bewertung und folglich eine Akzeptanz derselben durch den Touristen zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n\n<p><strong>15. HAFTUNGSREGELUNG<\/strong><br\/>Der Veranstalter haftet f\u00fcr Sch\u00e4den, die dem Touristen infolge der vollst\u00e4ndigen oder teilweisen Nichterf\u00fcllung der vertraglich geschuldeten Leistungen entstehen, unabh\u00e4ngig davon, ob diese von ihm pers\u00f6nlich oder von dritten Leistungstr\u00e4gern erbracht werden, es sei denn, er weist nach, dass das Ereignis durch den Touristen (einschlie\u00dflich der von diesem w\u00e4hrend der Ausf\u00fchrung der touristischen Leistungen selbst\u00e4ndig unternommenen Initiativen) oder durch Handlungen eines Dritten unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Art verursacht wurde, durch Umst\u00e4nde, die mit der Erbringung der im Vertrag vorgesehenen Leistungen nichts zu tun haben, durch zuf\u00e4llige Ereignisse, durch h\u00f6here Gewalt oder durch Umst\u00e4nde, die der Veranstalter selbst nach der beruflichen Sorgfalt nicht vern\u00fcnftigerweise vorhersehen oder beheben konnte.<br\/>Der Vermittler, bei dem die Buchung der Pauschalreise erfolgt, haftet in keinem Fall f\u00fcr die Verpflichtungen, die sich aus der Organisation der Reise ergeben, sondern nur f\u00fcr die Verpflichtungen, die sich aus seiner Eigenschaft als Vermittler ergeben, und zwar in jedem Fall innerhalb der Grenzen, die in den einschl\u00e4gigen Vorschriften f\u00fcr diese Haftung vorgesehen sind, mit Ausnahme der in Art. 46 Cod. Tur.<\/p>\n\n<p><strong>16. GRENZEN DER ENTSCH\u00c4DIGUNG<\/strong><br\/>Die in den Artikeln 44, 45 und 47 des Tourismusgesetzes genannten Entsch\u00e4digungen und die entsprechenden Verj\u00e4hrungsfristen richten sich nach den dort vorgesehenen Bestimmungen und in jedem Fall nach den Grenzen, die durch den C.C.V., die internationalen \u00dcbereinkommen \u00fcber die Vorstationen, die Gegenstand der Pauschalreise sind, sowie durch die Artikel 1783 und 1784 des Zivilgesetzbuches festgelegt sind.<\/p>\n\n<p><strong>17. PFLEGEPFLICHT<\/strong><br\/>Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Touristen Hilfsma\u00dfnahmen nach dem Kriterium der beruflichen Sorgfaltspflicht unter ausschlie\u00dflicher Bezugnahme auf die ihm gesetzlich oder vertraglich obliegenden Verpflichtungen zu gew\u00e4hren.<br\/>Der Veranstalter und der Vermittler sind von ihrer jeweiligen Verantwortung entbunden (Artikel 15 und 16 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen), wenn die Nichtausf\u00fchrung oder ungenaue Ausf\u00fchrung des Vertrags dem Touristen zuzuschreiben ist oder auf das Verschulden eines Dritten zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, das unvorhersehbar oder unvermeidbar ist oder durch ein zuf\u00e4lliges Ereignis oder h\u00f6here Gewalt verursacht wurde.<\/p>\n\n<p><strong>18. BESCHWERDEN UND ANSPR\u00dcCHE<\/strong><br\/>Etwaige M\u00e4ngel bei der Vertragsdurchf\u00fchrung m\u00fcssen vom Reisenden w\u00e4hrend der Inanspruchnahme der Pauschalreise durch unverz\u00fcgliche Reklamation beanstandet werden, damit der Veranstalter, sein \u00f6rtlicher Vertreter oder der Reiseleiter unverz\u00fcglich Abhilfe schaffen kann. Andernfalls wird der Schadenersatz gem\u00e4\u00df Art. 1227 c.c.<br\/>Der Tourist muss au\u00dferdem &#8211; unter Androhung der Verwirkung &#8211; sp\u00e4testens zehn Werktage nach der R\u00fcckkehr an den Abreiseort per Einschreiben mit R\u00fcckschein oder auf andere Weise, die den Nachweis des Empfangs garantiert, beim Veranstalter oder Vermittler eine Beschwerde einreichen.<\/p>\n\n<p><strong>19. VERSICHERUNG GEGEN STORNO- UND R\u00dcCKF\u00dcHRUNGSKOSTEN<\/strong><br\/>Wenn nicht ausdr\u00fccklich im Preis inbegriffen, ist es m\u00f6glich und sogar ratsam, bei der Buchung bei den B\u00fcros des Veranstalters oder Vermittlers eine spezielle Versicherung gegen die Kosten abzuschlie\u00dfen, die sich aus der Stornierung der Pauschalreise, m\u00f6glichen Unf\u00e4llen und Ereignissen im Zusammenhang mit dem transportierten Gep\u00e4ck ergeben. Sie k\u00f6nnen auch einen Beistandsvertrag abschlie\u00dfen, der die R\u00fcckf\u00fchrungskosten bei Unf\u00e4llen, Krankheiten, unvorhergesehenen Umst\u00e4nden und\/oder h\u00f6herer Gewalt abdeckt. Der Tourist macht die Rechte aus diesen Vertr\u00e4gen ausschlie\u00dflich gegen\u00fcber den vertragsschlie\u00dfenden Versicherungsgesellschaften geltend, und zwar unter den Bedingungen und in der Weise, wie sie in diesen Policen festgelegt sind.<\/p>\n\n<p><strong>20. ALTERNATIVE MITTEL DER STREITBEILEGUNG<\/strong><br\/>Gem\u00e4\u00df und mit den Auswirkungen von Art. 67 Code Tur. kann der Veranstalter dem Touristen &#8211; im Katalog, auf seiner Website oder in anderer Form &#8211; alternative M\u00f6glichkeiten zur Beilegung entstandener Streitigkeiten vorschlagen. In diesem Fall gibt der Veranstalter die Art der vorgeschlagenen alternativen Beendigung und die Auswirkungen an, die eine solche Einhaltung mit sich bringt.<\/p>\n\n<p><strong>21. GEW\u00c4HRLEISTUNGSFONDS (Art. 51 Tourismusgesetzbuch).<\/strong><br\/>Der Nationale Garantiefonds, der zum Schutz von Touristen mit Vertr\u00e4gen eingerichtet wurde, sieht im Falle einer Insolvenz oder eines erkl\u00e4rten Konkurses des Vermittlers oder Veranstalters folgende Leistungen vor:<br\/>(a) R\u00fcckerstattung des gezahlten Preises;<br\/>(b) R\u00fcckf\u00fchrung im Falle einer Reise ins Ausland.<br\/>Der Fonds muss auch bei der erzwungenen R\u00fcckkehr von Touristen aus Nicht-EU-L\u00e4ndern in Notf\u00e4llen, die auf das Verhalten des Veranstalters zur\u00fcckzuf\u00fchren sind oder nicht, sofortige wirtschaftliche Verf\u00fcgbarkeit gew\u00e4hrleisten.<br\/>Die Modalit\u00e4ten der Intervention des Fonds sind im Erlass des Premierministers vom 23\/07\/99, Nr. festgelegt. 349 und Erstattungsantr\u00e4ge an den Fonds unterliegen keiner zeitlichen Begrenzung. Der Veranstalter und der Vermittler tragen zu diesem Fonds in dem Umfang bei, der in Absatz 2 des vorgenannten Artikels 51 Cod. Tur. durch die Zahlung der obligatorischen Versicherungspr\u00e4mie, die er abschlie\u00dfen muss und von der ein Teil an den Fonds in der in Art. 6 der DM 349\/99.<\/p>\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">NACHTRAG ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN F\u00dcR DEN VERKAUF EINZELNER TOURISTISCHER LEISTUNGEN<\/h3>\n\n<p><strong>(A) GESETZLICHE BESTIMMUNGEN<\/strong><br\/>Vertr\u00e4ge \u00fcber das Angebot von reinen Bef\u00f6rderungsleistungen, reinen Unterkunftsleistungen oder anderen gesonderten touristischen Leistungen, die nicht als Verhandlungen \u00fcber Reisearrangements oder Pauschalreisen angesehen werden k\u00f6nnen, unterliegen den folgenden Bestimmungen des CCV: Art. 1 Nr. 3 und Nr. 6; Art. 17 bis 23; Art. 24 bis 31 (beschr\u00e4nkt auf die Teile dieser Bestimmungen, die sich nicht auf den Organisationsvertrag beziehen) sowie auf andere Vereinbarungen, die sich speziell auf den Verkauf der einzelnen vertraglichen Leistung beziehen. Ein Verk\u00e4ufer, der sich verpflichtet, eine entb\u00fcndelte touristische Dienstleistung f\u00fcr einen Dritten zu beschaffen, auch auf elektronischem Wege, ist verpflichtet, dem Touristen die Unterlagen \u00fcber diese Dienstleistung auszuh\u00e4ndigen, aus denen der f\u00fcr die Dienstleistung gezahlte Betrag hervorgeht, und kann in keiner Weise als Reiseveranstalter angesehen werden.<\/p>\n\n<p><strong>(B) VERTRAGSBEDINGUNGEN<\/strong><br\/>Die folgenden Klauseln der oben aufgef\u00fchrten Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr den Verkauf von Pauschalreisen sind auch auf diese Vertr\u00e4ge anwendbar: Art. 6 Abs. 1; Art. 7 Abs. 2; Art. 13; Art. 18.<br\/>Die Anwendung solcher Klauseln bestimmt in keiner Weise die Gestaltung der betreffenden Leistungen als Pauschalreise. Die Terminologie der vorgenannten Klauseln, die sich auf den Pauschalreisevertrag beziehen (Veranstalter, Reise usw.), muss daher unter Bezugnahme auf die entsprechenden Angaben im Vertrag \u00fcber den Verkauf einzelner touristischer Dienstleistungen (Verk\u00e4ufer, Aufenthalt usw.) verstanden werden.<\/p>\n\n<p><em>Die \u00dcbersetzung wird aus Gef\u00e4lligkeit zur Verf\u00fcgung gestellt. Im Falle eines Rechtsstreits gilt der Wortlaut des Textes in italienischer Sprache.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN F\u00dcR DEN VERKAUF VON PAUSCHALREISEN 1. LEGISLATIVE QUELLENDer Verkauf von Pauschalreisen, deren Gegenstand die Erbringung von Dienstleistungen sowohl im Inland als auch im Ausland ist, ist &#8211; bis zu seiner Aufhebung gem\u00e4\u00df Art. 3 des Gesetzesdekrets. n. 79 vom 23. Mai 2011 (das &#8222;Tourismusgesetzbuch&#8220;) &#8211; durch das Gesetz Nr. 1084 vom 27\/12\/1977 zur [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_et_pb_use_builder":"off","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"class_list":["post-34303","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.runtosanremo.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/34303","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.runtosanremo.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.runtosanremo.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.runtosanremo.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.runtosanremo.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=34303"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.runtosanremo.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/34303\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":34304,"href":"https:\/\/www.runtosanremo.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/34303\/revisions\/34304"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.runtosanremo.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=34303"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}